VERBOT DES FEUERANZÜNDENS

Verfasst am . Veröffentlicht in Kundmachungen

ACHTUNG: Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse - Trockenheit - die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigt, ist jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich ab sofort verboten (Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St.Veit a.d. Glan)

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