VERBOT DES FEUERANZÜNDENS
ACHTUNG: Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse - Trockenheit - die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigt, ist jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich ab sofort verboten (Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St.Veit a.d. Glan)